Trotz eines sozusagen "bedingungslosen Grundeinkommens" von jährlich EUR 260.000,00 und weiterer projektbezogener Zuschüsse für das Vegesack Marketing bekommt dessen Geschäftsführer den Hals nicht voll und droht in der Beiratssitzung am 20.02.2023 nach einem gescheiterten Versuch in 2015 erneut damit, die Grundstückseigentümer im Vegesacker Zentrums mit einer Zwangsabgabe im Rahmen eines BID zur Kasse zu bitten.
Von der Zwangs-Abgabe im BID (Business Improvement District); auch: Innovationsbereich oder Standortgemeinschaft sind unmittelbar betroffen die Haus-, Wohnungs- und Teileigentümer. Als Mieter sind Sie betroffen, wenn Sie dies mit Ihrem Vermieter vereinbart haben oder vereinbaren. Sie müssen als Mieter jedoch damit rechnen, dass sich Ihr Vermieter in jedem Fall von der BID-Abgabe animiert fühlen würde, die Angemessenheit Ihrer Miete zu überprüfen, und/oder die Investitionen in das Grundstück ein- oder zurückzustellen.
Angesichts weiterer Fehlentscheidungen zum Schaden des Vegesacker Zentrums (Nahversorgungszentrum am Aumunder Bahnhof, Wohnbebauung am Sedanplatz und auf dem Strandlust-Grundstück), einer inzwischen im Überfluss gesicherten Finanzierung des Vegesack Marketing, einer neuen Grundsteuer sowie hohen Belastungen für energetische Sanierungen, ist ein BID jetzt noch schädlicher als es vor 8 Jahren gewesen wäre. Die Forderung nach einem BID muss schnellstmöglich vom Tisch; sonst droht ein Investitionsstop in Vegesack!