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.... und ewig droht die Zwangsabgabe

Information statt Geheimnis-Krämerei!

Informieren Sie sich unabhängig von Wirtschaftssenator, dessen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFB) und Vegesack Marketing über das von diesen geplante BID (Business Improvement District, auch: Innovationsbereich) in Bremen-Vegesack und die damit verbundene Zwangs-Abgabe für Haus-, Wohnungs- und Teileigentümer in der Gerhard-Rohlfs-Straße, der Reeder-Bischoff-Straße und dem diese verbindenden Teil der Breiten Straße.

 

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit sich zu vernetzen, um die für eine Ablehnung des BID erforderlichen Quoten zu erreichen bzw. sich wegen rechtlicher Schritte mit Gleichgesinnten zusammenschließen zu können.

Für ein von Größe und Eigentümerstruktur her gut vergleichbares BID im Ostertor/Steintor in den Jahren 2010 bis 2014 mussten die Immobilieneigentümer dort bereits bis zu knapp € 10.000 pro Grundstück bezahlen. Die staatlichen Zuschüsse an die dortige Interessengemeinschaft "Das Viertel" (IGV) wurden im Gegenzug und über die Dauer des BID hinaus vollständig gestrichen.

Trotz eines gescheiterten Versuches Ende 2014 und deutlicher negativer Hinweise in der wissenschaftlichen Begleitforschung der Universität Bremen wollte der Wirtschaftssenator eine Neuauflage des BID erzwingen und hatte dafür 2015 trotz Haushaltsnotlage € 25.000 für einen genehmen Gutachter und die Begleitung durch die CS City-Service GmbH zur Verfügung gestellt. Die Immobilieneigentümer im Viertel wehrten sich 2015/2016 erfolgreich gegen ein neues BID.

Das erste BID bleibt für das Viertel aufgrund der damit verbundenen Reduzierung ehrenamtlichen und freiwilligen persönlichen und finanziellen Engagements, des Ansehensverlustes lokal handelnder Personen und des Verlustes staatlicher Zuschüsse ein schwieriges Erbe.

Nach dem Scheitern im Viertel und dem erfolgreichen Widerstand gegen ein BID in Vegesack sucht sich der Wirtschaftssenator jetzt ein neues BID-Opfer: die Neustadt. Interessierte Gegner und Skeptiker eines BID in der Neustadt können Kontakt zu uns aufnehmen. Kontaktformular

Zwangs-Abgabe droht!

Als Haus-, Wohnungs- und Teileigentümer in der Gerhard-Rohlfs-Straße, der Reeder-Bischoff-Straße und dem diese verbindenden Teil der Breiten Straße in Bremen-Vegesack sind Sie bedroht von der Bildung eines BID und der damit verbundenen Zwangs-Abgabe.

 

Als Mieter sind Sie betroffen, wenn Sie dies mit Ihrem Vermieter vereinbart haben oder vereinbaren. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass sich Ihr Vermieter in jedem Fall von einer BID-Abgabe animiert fühlen würde, die Angemessenheit Ihrer Miete zu überprüfen.

 

Auch ohne dass es dafür einer Mehrheit der Eigentümer bedarf, können Sie als Haus-, Wohnungs- und Teileigentümer im Rahmen eines BID zunächst für die Dauer von fünf Jahren zu einer Zwangs-Abgabe herangezogen werden, mit der bisherige Ausgaben des Vegesack Marketing (Adventsbeleuchtung, Blumenkübel, Sauberkeit, Sicherheit) zu Ihren Lasten umfinanziert werden.

 

Jeweilige Verlängerungen dieser Zwangs-Abgaben drohen; sie können zu einer dauernden Belastung für Ihre Immobilie und damit zu einer Minderung des Verkehrswertes führen!

"Toll, ein Anderer bezahlt's!"

"Toll, ein Anderer bezahlt's!" ist die Motivation und das Motto, unter dem sich die BID-Befürworter, in deren Zentrum der Wirtschaftssenator steht, vereinen, die sich den einen oder anderen Vorteil von einem BID versprechen.

 

Den BID-Befürwortern ist neben einem beklagenswerten Mangel an Verständnis für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vor allem gemein, dass sie selbst keine eigenen Beiträge leisten. Bezahlen sollen aussschließlich Sie, die Haus-, Wohnungs- und Teileigentümer im BID-Bereich!

 

Daran können auch einzelne und wechselnde Eigentümer (meist zugleich Vegesack Marketing-Funktionäre oder -Mitglieder), die sich als vermeintliche "BID-Initiatoren" vor den Karren der BID-Befürworter spannen lassen, nichts ändern.

BID = Investitions-hindernis

Seit nunmehr zwei Jahren "arbeiten" der Wirtschaftssenator, dessen Wirtschaftsförderungsgesellschaft und das Vegesack Marketing am Zustandekommen eines BID, und zwar mit Ausnahme einer Eigentümerversammlung im März 2015 in der Strandlust Vegesack geheim und in kleinen Zirkeln.

 

Auch über ein Jahr nach dieser Eigentümerversammlung wurden die BID-Pläne für Vegesack weder aufgegeben, noch liegt ein Plan für die Weiterverfolgung der BID-Absichten vor.

 

Es ist nicht nur eine Zumutung für die Eigentümer, dass die BID-Abgabe so lange Zeit wie ein Damoklesschwert über Ihnen schwebt. Es ist auch ein Hindernis für Investitionen in die Immobilien und für die Stadtteilpolitik in Vegesack, die eine abwartende Haltung einnimmt.

Was kann ich dagegen tun?

Sie fragen sich: "Was kann ich dagegen tun?"

 

Vergessen Sie eines nie: Die BID-Befürworter wollen nur Ihr Bestes: Ihr Geld! Lassen Sie sich nicht vor den Karren der BID-Befürworter spannen! Lassen Sie sich nicht von den BID-Befürwortern bedrängen: unterschreiben Sie nicht den BID-Antrag!

 

Wenn ein BID-Antrag dennoch zustandekommt, müssen Sie als Gegner später während einer Auslegungsfrist schriftlich Widerspruch einlegen.

 

ACHTUNG: Schweigen gilt als Zustimmung! Es genügt auch nicht, wenn Sie alleine Widerspruch einlegen. Um ein BID zu verhindern, müssen Eigentümer von mehr als 1/3 der Grundstücke oder mehr als 1/3 der Grundstücksflächen des vorgesehenen BID-Bereiches widersprechen.

 

Nutzen Sie daher die Angebote dieser Seiten und sprechen Sie auch mit Ihren Nachbarn!

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